Gefahrgutverpackungen

Gefahrgutverpackungen schützen gefährliche Inhalte (Gefahrgüter) wie Gase, Lithiumbatterien oder flüssige Stoffe während des Transports. Diese speziell entwickelten Verpackungen bestehen aus robuster Wellpappe. Sie erfüllen strenge gesetzliche Anforderungen und werden mit UN-Code-Stickern gekennzeichnet, die ihre Eignung für bestimmte Stoffe tragen. Sorgen Sie für einen sicheren Transport mit unseren Kartons, Schüttmaterial und Stickern (4G und 4GV) für den Land-, See- und Luftversand.


Wichtiges zu Gefahrgutverpackungen

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Sicherheitshinweise für den Umgang mit Gefahrgutkartons

Gefahrgutkartons spielen eine entscheidende Rolle beim sicheren Transport und der Lagerung gefährlicher Materialien. Um Unfälle zu vermeiden und gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, ist die richtige Handhabung dieser speziellen Kartons von größter Bedeutung.

 

Was ist Gefahrgut?

Gefahrgut beinhaltet Stoffe und Materialien, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Umwelt und die Sicherheit darstellen können. Diese gefährlichen Güter können flüssig, gasförmig oder fest sein. Sie können zum Beispiel explosiv, brennbar oder giftig sein. Um die Sicherheit bei Transport und bei der Lagerung zu gewährleisten, gibt es strenge Vorschriften für die Verpackung. Spezielle Verpackungen sind erforderlich, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten und Risiken zu minimieren.

Weil die Gefahrgüter sehr gefährlich sind, gibt es Verordnungen auf EU Ebene. Die Vorschriften definieren wie jeder verpackte Stoff gekennzeichnet werden muss. Da die Güter auf verschiedenen Wegen unterwegs sind, gibt es verschiedene Regeln – ARD (Straßenverkehr) IDR (Eisenbahnverkehr), IMDG (Seeweg) und IATA-DGR (Luftverkehr).

 

Auswahl des passenden Gefahrgutkartons:

Die Auswahl des geeigneten Gefahrgutkartons hängt von der Art des zu transportierenden oder zu lagernden Materials ab. Achten Sie darauf, dass der Karton den geltenden Vorschriften und Normen entspricht und den Eigenschaften des Gefahrguts standhält.

Vorbereitung der Verpackung:

Vor dem Einsetzen des Gefahrguts in den Karton sollte sichergestellt werden, dass es ordnungsgemäß verpackt ist. Dies kann das Umhüllen des Materials in geeigneten Behältern, das Hinzufügen von Polstermaterialien oder das Einfügen von Zwischenlagen innerhalb des Kartons beinhalten, um ein Verrutschen oder Auslaufen zu verhindern.

Kennzeichnung und Beschriftung:

Jeder Gefahrgutkarton muss korrekt gekennzeichnet und beschriftet sein. Dazu gehören Angaben wie der Gefahrgutklassencode, der Name des Stoffes, Warnhinweise und spezielle Kennzeichnungen gemäß den geltenden Vorschriften.

 

Sichere Versiegelung:

Stellen Sie sicher, dass der Gefahrgutkarton dicht verschlossen ist, um Leckagen oder Verunreinigungen zu vermeiden. Verwenden Sie dafür geeignete Verschlussmethoden wie Klebeband oder spezielle Verschlusssysteme, je nach Bedarf.

Schulung und Dokumentation:

Schulen Sie das Personal, das mit Gefahrgutkartons arbeitet, in den richtigen Verfahren und Sicherheitsmaßnahmen. Halten Sie alle erforderlichen Dokumente wie Gefahrgutpapiere und Transportdokumente griffbereit und gut organisiert.

Fragen zu Gefahrgutverpackungen

Ein Gefahrgutkarton ist eine spezielle Verpackung, die dafür entwickelt und zugelassen ist, gefährliche Güter (auch \"Gefahrgut\" genannt) sicher zu transportieren. Diese Kartons müssen bestimmte gesetzliche und technische Anforderungen erfüllen, um zu gewährleisten, dass der Inhalt während des Transports keine Gefahr für Menschen, Tiere, Umwelt oder Eigentum darstellt.

Merkmale eines Gefahrgutkartons:

  1. Zulassung nach UN-Vorschriften
    Gefahrgutkartons tragen eine UN-Zulassungskennzeichnung, die bestätigt, dass sie für den Transport gefährlicher Güter getestet und zertifiziert wurden.
  2. Bauartgeprüft
    Die Kartons müssen bestimmte Tests bestehen, z. B.:
    Stapelprüfung
    Fallprüfung
    Dichtheitsprüfung
    (bei Flüssigkeiten)
  3. Kennzeichnung
    Gefahrgutkartons sind mit einer UN-Kennzeichnung bedruckt, z. B.:
    4G/Y145/S/22/D/BAM1234
    Diese sagt aus, um welche Verpackungsart es sich handelt, für welches Gefahrgut sie zugelassen ist, und enthält weitere Infos (z. B. Hersteller, Prüfbehörde, Jahr der Zulassung).
  4. Material
    Meist aus besonders stabilem Wellpappekarton, manchmal in Kombination mit Innenverpackungen (z. B. Kunststoffflaschen, Dosen, Polstermaterialien).
  5. Verwendungszweck
    Genutzt für den Transport von Gefahrgütern gemäß Vorschriften wie:
    ADR (Straße)
    IMDG (See)
    IATA-DGR (Luftfracht)

Beispiele für Gefahrgüter:

  • Chemikalien (z. B. Säuren, Lösungsmittel)
  • Lithiumbatterien
  • Aerosole
  • Farben und Lacke
  • Medizinische Proben

Die UN-Kennzeichnung auf einem Gefahrgutkarton ist eine offizielle Zulassungsnummer, die zeigt, dass die Verpackung nach internationalen Vorschriften für den Transport von Gefahrgut geprüft und zugelassen wurde. Sie ist entscheidend für die Sicherheit und die Rechtskonformität beim Versand gefährlicher Stoffe.

Aufbau und Bedeutung der UN-Kennzeichnung:

Ein typisches Beispiel für eine UN-Kennzeichnung lautet:

4G/Y145/S/22/D/BAM1234

Hier ist, was die einzelnen Bestandteile bedeuten:

Teil

Bedeutung

4G

Verpackungsart: „4“ steht für Faltkarton, „G“ für Pappe (also: Wellpappekarton)

Y

Verpackungsgruppe: Y = für Gefahrgut der Verpackungsgruppe II (mittlere Gefahr) und III (geringe Gefahr) geeignet

145

Max. getestetes Bruttogewicht in kg (hier: 145 kg)

S

Art des Inhalts: „S“ steht für „solid“ = feste Stoffe oder Stückgut (kein flüssiger Inhalt)

22

Jahr der Herstellung oder Zulassung (hier: 2022)

D

Herstellungsland (hier: Deutschland)

BAM1234

Zulassungsnummer der Prüfstelle bzw. des Herstellers (z. B. BAM = Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)

 

Wozu dient die UN-Kennzeichnung?

Rechtsnachweis: Sie zeigt, dass die Verpackung zugelassen ist und den internationalen Vorschriften entspricht (ADR, IATA, IMDG usw.).

Sicherheit: Sie garantiert, dass die Verpackung Belastungen wie Fall, Druck und Dichtigkeit standhält.

Kontrolle und Nachverfolgung: Behörden, Spediteure und Empfänger können anhand der Kennzeichnung erkennen, ob das Packstück korrekt und sicher verpackt ist.

Die Verpackungsgruppen X, Y und Z geben an, für welche Gefährlichkeitsstufe eines Gefahrguts eine Verpackung zugelassen ist. Sie basieren auf internationalen Vorschriften (z. B. ADR, IATA-DGR, IMDG-Code) und sind Teil der UN-Zulassung einer Verpackung.

Bedeutung der Verpackungsgruppen:

Verpackungsgruppe

Gefährlichkeitsstufe

Beschreibung

Zulässigkeit

X

Hoch gefährlich

Für Gefahrgüter der Verpackungsgruppe I geeignet

Darf auch für Y und Z verwendet werden

Y

Mittel gefährlich

Für Gefahrgüter der Verpackungsgruppe II geeignet

Darf auch für Z verwendet werden

Z

Gering gefährlich

Nur für Gefahrgüter der Verpackungsgruppe III geeignet

Nur für Z zugelassen

 

Wichtig zu wissen:

  • Verpackungsgruppen (I, II, III) werden vom Gefahrgutstoff selbst festgelegt – je nach dessen Gefährlichkeit.
  • Die Kennzeichnung auf der Verpackung (X, Y, Z) zeigt, welche Gruppe(n) die Verpackung aushält.
  • Eine höher zugelassene Verpackung (z. B. X) darf immer auch für schwächere Gruppen (Y und Z) verwendet werden – aber nicht umgekehrt.

Beispiel:

Wenn ein Stoff zur Verpackungsgruppe II gehört (mittlere Gefahr), brauchst du mindestens eine Y-Verpackung – eine Z-Verpackung wäre nicht zulässig.
Eine X-Verpackung wäre ebenfalls erlaubt (sie ist sogar überqualifiziert).

Kartonverpackungen für Gefahrgut – meist sogenannte 4G-Verpackungen (Wellpappkartons mit Innenverpackung) – müssen strenge Anforderungen erfüllen, um gemäß internationalen Vorschriften (ADR, IATA-DGR, IMDG) für den Transport gefährlicher Stoffe zugelassen zu werden.

Gefahrgutkartons müssen besonders sorgfältig verschlossen werden, um den sicheren Transport gefährlicher Güter gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die genaue Art und Weise richtet sich nach dem jeweiligen Gefahrgut, der Verpackungsgruppe sowie den Vorschriften der UN-Zulassung. Hier die wichtigsten allgemeinen Anforderungen:

 

Verschluss von Gefahrgutkartons – das ist zu beachten:

1. Vorgeschriebene Verschlussmethode gemäß UN-Zulassung

Jeder Gefahrgutkarton mit UN-Zulassung (UN-Zeichen auf der Verpackung) hat eine spezifisch zugelassene Verschlussmethode.

Diese Methode ist in der zugehörigen BAM-Zulassung oder Herstelleranweisung festgelegt.

Abweichungen von der zugelassenen Verschlussart (z. B. andere Klebebänder, abweichende Anzahl an Streifen) sind nicht erlaubt.

2. Verwendung geeigneter Klebemittel

In der Regel werden geprüfte, fadenverstärkte Klebebänder oder Nassklebebänder eingesetzt.

Die Breite und Anzahl der Streifen muss der Zulassung entsprechen (z. B. ein durchgehender H-Stich mit drei Streifen).

3. H-Stich (H-Verschluss)

Oft vorgeschrieben: der sogenannte H-Stich, bei dem sowohl die Längs- als auch die Querfugen des Kartons überklebt werden.

Dadurch wird der Karton gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen besonders gesichert.

4. Innenverpackung und Füllmaterial

Der Verschluss muss auch die Dichtigkeit der Innenverpackung sicherstellen.

Polstermaterialien und Füllstoffe dürfen den Verschluss nicht beeinträchtigen.

5. Dokumentation

Der ordnungsgemäße Verschluss muss ggf. dokumentiert und nachgewiesen werden können – vor allem bei Luft- oder Seetransport.

6. Schulungen

Nur geschultes Personal sollte Gefahrgutverpackungen verschließen, da Fehlverhalten zu Bußgeldern oder Transportsperren führen kann.

Anforderungen an Kartonverpackungen für Gefahrgut:

1. UN-Zulassung und Prüfkennzeichnung

  • Die Kartons müssen bauartgeprüft und mit einer UN-Kennzeichnung versehen sein (z. B. 4G/Y30/S/22/D/BAM1234).
  • Die Verpackung muss durch eine anerkannte Prüfstelle (z. B. BAM in Deutschland) zugelassen sein.

2. Material und Ausführung

  • Hergestellt aus hochwertiger, stabiler Wellpappe (häufig zwei- oder dreiwellige Pappe).
  • Muss stoß- und druckfest sein.
  • Muss auch unter klimatischen Belastungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit) stabil bleiben.

3. Belastbarkeit

Die Verpackung muss abhängig von der Verpackungsgruppe für ein bestimmtes maximales Bruttogewicht geprüft und zugelassen sein.

Beispiele für Prüfungen:

  • Falltest aus bis zu 1,8 m Höhe (je nach Verpackungsgruppe)
  • Stapelprüfung (Belastung über 24 Stunden)
  • Druck- und Durchstoßfestigkeit

4. Innenverpackung

  • Bei flüssigem oder empfindlichem Gefahrgut ist eine Kombinationsverpackung nötig:
  • Innenverpackung z. B. aus Glas, Kunststoff oder Metall (z. B. Flaschen, Dosen)
  • ggf. mit Polstermaterial, Saugmaterial oder Trays

Der Karton ist nur in der geprüften Kombination mit der Innenverpackung zulässig!

5. Kennzeichnung und Etikettierung

Der Karton muss:

  • die UN-Kennzeichnung tragen
  • mit passenden Gefahrzetteln (z. B. Klasse 3 für entzündbare Flüssigkeiten)
  • ggf. mit Pfeilmarkierungen (\"This side up\") und Versandkennzeichnungen (z. B. für Lithiumbatterien)
  • bei Luftfracht: spezielle Kennzeichnungsvorschriften nach IATA

6. Verschlussvorschriften

Der Karton muss gemäß einer festgelegten Verschlussanweisung (Closure Instruction) verschlossen werden, z. B. mit:

  • speziellem Klebeband (oft reißfestes PP- oder Nassklebeband)
  • bestimmten Umreifungen oder Klammern

Der Verschluss ist Teil der Prüfung – andere Methoden können die Zulassung ungültig machen!

7. Alter und Zustand

  • Die Verpackung muss in einwandfreiem Zustand sein – keine Risse, Feuchtigkeit oder Verformungen.
  • Für Luftfracht oft begrenzte Lagerzeit (max. 5 Jahre) zulässig.

Kurz: Eine Gefahrgut-Kartonverpackung muss...

...stabil, geprüft und zugelassen sein

...zu Stoff, Menge und Transportart passen

...richtig verschlossen und gekennzeichnet sein

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