Gefahrgutverpackungen schützen gefährliche Inhalte (Gefahrgüter) wie Gase, Lithiumbatterien oder flüssige Stoffe während des Transports. Diese speziell entwickelten Verpackungen bestehen aus robuster Wellpappe. Sie erfüllen strenge gesetzliche Anforderungen und werden mit UN-Code-Stickern gekennzeichnet, die ihre Eignung für bestimmte Stoffe tragen. Sorgen Sie für einen sicheren Transport mit unserenKartons, Schüttmaterial und Stickern (4G und 4GV) für den Land-, See- und Luftversand.
Sicherheitshinweise für den Umgang mit Gefahrgutkartons
Gefahrgutkartons spielen eine entscheidende Rolle beim sicheren Transport und der Lagerung gefährlicher Materialien. Um Unfälle zu vermeiden und gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, ist die richtige Handhabung dieser speziellen Kartons von größter Bedeutung.
Was ist Gefahrgut?
Gefahrgut beinhaltet Stoffe und Materialien, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Umwelt und die Sicherheit darstellen können. Diese gefährlichen Güter können flüssig, gasförmig oder fest sein. Sie können zum Beispiel explosiv, brennbar oder giftig sein. Um die Sicherheit bei Transport und bei der Lagerung zu gewährleisten, gibt es strenge Vorschriften für die Verpackung. Spezielle Verpackungen sind erforderlich, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten und Risiken zu minimieren.
Weil die Gefahrgüter sehr gefährlich sind, gibt es Verordnungen auf EU Ebene. Die Vorschriften definieren wie jeder verpackte Stoff gekennzeichnet werden muss. Da die Güter auf verschiedenen Wegen unterwegs sind, gibt es verschiedene Regeln – ARD (Straßenverkehr) IDR (Eisenbahnverkehr), IMDG (Seeweg) und IATA-DGR (Luftverkehr).
Auswahl des passenden Gefahrgutkartons:
Die Auswahl des geeigneten Gefahrgutkartons hängt von der Art des zu transportierenden oder zu lagernden Materials ab. Achten Sie darauf, dass der Karton den geltenden Vorschriften und Normen entspricht und den Eigenschaften des Gefahrguts standhält.
Vorbereitung der Verpackung:
Vor dem Einsetzen des Gefahrguts in den Karton sollte sichergestellt werden, dass es ordnungsgemäß verpackt ist. Dies kann das Umhüllen des Materials in geeigneten Behältern, das Hinzufügen von Polstermaterialien oder das Einfügen von Zwischenlagen innerhalb des Kartons beinhalten, um ein Verrutschen oder Auslaufen zu verhindern.
Kennzeichnung und Beschriftung:
Jeder Gefahrgutkarton muss korrekt gekennzeichnet und beschriftet sein. Dazu gehören Angaben wie der Gefahrgutklassencode, der Name des Stoffes, Warnhinweise und spezielle Kennzeichnungen gemäß den geltenden Vorschriften.
Sichere Versiegelung:
Stellen Sie sicher, dass der Gefahrgutkarton dicht verschlossen ist, um Leckagen oder Verunreinigungen zu vermeiden. Verwenden Sie dafür geeignete Verschlussmethoden wie Klebeband oder spezielle Verschlusssysteme, je nach Bedarf.
Schulung und Dokumentation:
Schulen Sie das Personal, das mit Gefahrgutkartons arbeitet, in den richtigen Verfahren und Sicherheitsmaßnahmen. Halten Sie alle erforderlichen Dokumente wie Gefahrgutpapiere und Transportdokumente griffbereit und gut organisiert.
Ein Gefahrgutkarton ist eine spezielle Verpackung, die dafür entwickelt und zugelassen ist, gefährliche Güter (auch \"Gefahrgut\" genannt) sicher zu transportieren. Diese Kartons müssen bestimmte gesetzliche und technische Anforderungen erfüllen, um zu gewährleisten, dass der Inhalt während des Transports keine Gefahr für Menschen, Tiere, Umwelt oder Eigentum darstellt.
Merkmale eines Gefahrgutkartons:
Zulassung nach UN-Vorschriften Gefahrgutkartons tragen eine UN-Zulassungskennzeichnung, die bestätigt, dass sie für den Transport gefährlicher Güter getestet und zertifiziert wurden.
Bauartgeprüft Die Kartons müssen bestimmte Tests bestehen, z. B.: Stapelprüfung Fallprüfung Dichtheitsprüfung (bei Flüssigkeiten)
Kennzeichnung Gefahrgutkartons sind mit einer UN-Kennzeichnung bedruckt, z. B.: 4G/Y145/S/22/D/BAM1234 Diese sagt aus, um welche Verpackungsart es sich handelt, für welches Gefahrgut sie zugelassen ist, und enthält weitere Infos (z. B. Hersteller, Prüfbehörde, Jahr der Zulassung).
Material Meist aus besonders stabilem Wellpappekarton, manchmal in Kombination mit Innenverpackungen (z. B. Kunststoffflaschen, Dosen, Polstermaterialien).
Verwendungszweck Genutzt für den Transport von Gefahrgütern gemäß Vorschriften wie: ADR (Straße) IMDG (See) IATA-DGR (Luftfracht)
Die UN-Kennzeichnung auf einem Gefahrgutkarton ist eine offizielle Zulassungsnummer, die zeigt, dass die Verpackung nach internationalen Vorschriften für den Transport von Gefahrgut geprüft und zugelassen wurde. Sie ist entscheidend für die Sicherheit und die Rechtskonformität beim Versand gefährlicher Stoffe.
Aufbau und Bedeutung der UN-Kennzeichnung:
Ein typisches Beispiel für eine UN-Kennzeichnung lautet:
4G/Y/145/S/22/A/PA-02
Hier ist, was die einzelnen Bestandteile bedeuten:
Teil
Bedeutung
4G
Verpackungsart: „4“ steht für Faltkarton, „G“ für Pappe (also: Wellpappekarton)
Y
Verpackungsgruppe: Y = für Gefahrgut der Verpackungsgruppe II (mittlere Gefahr) und III (geringe Gefahr) geeignet
145
Max. getestetes Bruttogewicht in kg (hier: 145 kg)
S
Art des Inhalts: „S“ steht für „solid“ = feste Stoffe oder Stückgut (kein flüssiger Inhalt)
22
Jahr der Herstellung oder Zulassung (hier: 2022)
A
Zulassungsland (hier: Österreich)
PA-02
Zulassungsstelle
Wozu dient die UN-Kennzeichnung?
✅ Rechtsnachweis: Sie zeigt, dass die Verpackung zugelassen ist und den internationalen Vorschriften entspricht (ADR, IATA, IMDG usw.).
✅ Sicherheit: Sie garantiert, dass die Verpackung Belastungen wie Fall, Druck und Dichtigkeit standhält.
✅Kontrolle und Nachverfolgung: Behörden, Spediteure und Empfänger können anhand der Kennzeichnung erkennen, ob das Packstück korrekt und sicher verpackt ist.
Die Verpackungsgruppen X, Y und Z geben an, für welche Gefährlichkeitsstufe eines Gefahrguts eine Verpackung zugelassen ist. Sie basieren auf internationalen Vorschriften (z. B. ADR, IATA-DGR, IMDG-Code) und sind Teil der UN-Zulassung einer Verpackung.
Bedeutung der Verpackungsgruppen:
Verpackungsgruppe
Gefährlichkeitsstufe
Beschreibung
Zulässigkeit
X
Hoch gefährlich
Für Gefahrgüter der Verpackungsgruppe I geeignet
Darf auch für Y und Z verwendet werden
Y
Mittel gefährlich
Für Gefahrgüter der Verpackungsgruppe II geeignet
Darf auch für Z verwendet werden
Z
Gering gefährlich
Nur für Gefahrgüter der Verpackungsgruppe III geeignet
Nur für Z zugelassen
Wichtig zu wissen:
Verpackungsgruppen (I, II, III) werden vom Gefahrgutstoff selbst festgelegt – je nach dessen Gefährlichkeit.
Die Kennzeichnung auf der Verpackung (X, Y, Z) zeigt, welche Gruppe(n) die Verpackung aushält.
Eine höher zugelassene Verpackung (z. B. X) darf immer auch für schwächere Gruppen (Y und Z) verwendet werden – aber nicht umgekehrt.
Beispiel:
Wenn ein Stoff zur Verpackungsgruppe II gehört (mittlere Gefahr), brauchst du mindestens eine Y-Verpackung – eine Z-Verpackung wäre nicht zulässig. Eine X-Verpackung wäre ebenfalls erlaubt (sie ist sogar überqualifiziert).
Kartonverpackungen für Gefahrgut – meist sogenannte 4G-Verpackungen (Wellpappkartons mit Innenverpackung) – müssen strenge Anforderungen erfüllen, um gemäß internationalen Vorschriften (ADR, IATA-DGR, IMDG) für den Transport gefährlicher Stoffe zugelassen zu werden.
Gefahrgutkartons müssen besonders sorgfältig verschlossen werden, um den sicheren Transport gefährlicher Güter gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die genaue Art und Weise richtet sich nach dem jeweiligen Gefahrgut, der Verpackungsgruppe sowie den Vorschriften der UN-Zulassung. Hier die wichtigsten allgemeinen Anforderungen:
Verschluss von Gefahrgutkartons – das ist zu beachten:
Anforderungen an Kartonverpackungen für Gefahrgut:
1. UN-Zulassung und Prüfkennzeichnung
Die Kartons müssen bauartgeprüft und mit einer UN-Kennzeichnung versehen sein (z. B. 4G/Y30/S/22/D/BAM1234).
Die Verpackung muss durch eine anerkannte Prüfstelle (z. B. BAM in Deutschland) zugelassen sein.
2. Material und Ausführung
Hergestellt aus hochwertiger, stabiler Wellpappe (häufig zwei- oder dreiwellige Pappe).
Muss stoß- und druckfest sein.
Muss auch unter klimatischen Belastungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit) stabil bleiben.
3. Belastbarkeit
Die Verpackung muss abhängig von der Verpackungsgruppe für ein bestimmtes maximales Bruttogewicht geprüft und zugelassen sein.
Beispiele für Prüfungen:
Falltest aus bis zu 1,8 m Höhe (je nach Verpackungsgruppe)
Stapelprüfung (Belastung über 24 Stunden)
Druck- und Durchstoßfestigkeit
4. Innenverpackung
Bei flüssigem oder empfindlichem Gefahrgut ist eine Kombinationsverpackung nötig:
Innenverpackung z. B. aus Glas, Kunststoff oder Metall (z. B. Flaschen, Dosen)
ggf. mit Polstermaterial, Saugmaterial oder Trays
Der Karton ist nur in der geprüften Kombination mit der Innenverpackung zulässig!
5. Kennzeichnung und Etikettierung
Der Karton muss:
die UN-Kennzeichnung tragen
mit passenden Gefahrzetteln (z. B. Klasse 3 für entzündbare Flüssigkeiten)
ggf. mit Pfeilmarkierungen (\"This side up\") und Versandkennzeichnungen (z. B. für Lithiumbatterien)
bei Luftfracht: spezielle Kennzeichnungsvorschriften nach IATA
6. Verschlussvorschriften
Der Karton muss gemäß einer festgelegten Verschlussanweisung (Closure Instruction) verschlossen werden, z. B. mit:
speziellem Klebeband (oft reißfestes PP- oder Nassklebeband)
bestimmten Umreifungen oder Klammern
Der Verschluss ist Teil der Prüfung – andere Methoden können die Zulassung ungültig machen!
7. Alter und Zustand
Die Verpackung muss in einwandfreiem Zustand sein – keine Risse, Feuchtigkeit oder Verformungen.
Für Luftfracht oft begrenzte Lagerzeit (max. 5 Jahre) zulässig.
Kurz: Eine Gefahrgut-Kartonverpackung muss...
...stabil, geprüft und zugelassen sein
...zu Stoff, Menge und Transportart passen
...richtig verschlossen und gekennzeichnet sein
Wir legen Wert auf persönliche Beratung!!
Gemeinsam finden wir die perfekte Verpackung für Ihr Produkt.
Gerne beraten wir Sie telefonisch über mögliche Sonderlösungen und vereinbaren einen Termin mit Ihnen oder benutzen Sie unser Kontaktformular um Ihre Druckdaten oder Stanzpläne direkt mitsenden zu können.
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