Gefahrgutkartons müssen besonders sorgfältig verschlossen werden, um den sicheren Transport gefährlicher Güter gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die genaue Art und Weise richtet sich nach dem jeweiligen Gefahrgut, der Verpackungsgruppe sowie den Vorschriften der UN-Zulassung. Hier die wichtigsten allgemeinen Anforderungen:
Verschluss von Gefahrgutkartons – das ist zu beachten:
1. Vorgeschriebene Verschlussmethode gemäß UN-Zulassung
Jeder Gefahrgutkarton mit UN-Zulassung (UN-Zeichen auf der Verpackung) hat eine spezifisch zugelassene Verschlussmethode.
Diese Methode ist in der zugehörigen BAM-Zulassung oder Herstelleranweisung festgelegt.
Abweichungen von der zugelassenen Verschlussart (z. B. andere Klebebänder, abweichende Anzahl an Streifen) sind nicht erlaubt.
2. Verwendung geeigneter Klebemittel
In der Regel werden geprüfte, fadenverstärkte Klebebänder oder Nassklebebänder eingesetzt.
Die Breite und Anzahl der Streifen muss der Zulassung entsprechen (z. B. ein durchgehender H-Stich mit drei Streifen).
3. H-Stich (H-Verschluss)
Oft vorgeschrieben: der sogenannte H-Stich, bei dem sowohl die Längs- als auch die Querfugen des Kartons überklebt werden.
Dadurch wird der Karton gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen besonders gesichert.
4. Innenverpackung und Füllmaterial
Der Verschluss muss auch die Dichtigkeit der Innenverpackung sicherstellen.
Polstermaterialien und Füllstoffe dürfen den Verschluss nicht beeinträchtigen.
5. Dokumentation
Der ordnungsgemäße Verschluss muss ggf. dokumentiert und nachgewiesen werden können – vor allem bei Luft- oder Seetransport.
6. Schulungen
Nur geschultes Personal sollte Gefahrgutverpackungen verschließen, da Fehlverhalten zu Bußgeldern oder Transportsperren führen kann.